Kantonale Vorlagen – 2x Nein!

Seit 1978 werden die Projekte des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich über den Verkehrsfonds finanziert – die S-Bahn, die Glattalbahn, den Zürcher Anteil am Durchgangsbahnhof, aber auch einfach kleine Verbesserungen am Betrieb und bei der Sicherheit. Ein bewährtes System – gutbürgerlich notabene, da mit den regelmässigen Einlagen zuerst die Finanzierung sichert, bis man mit dem Bau loslegt. Nun will die Mehrheit im Kantonsrat – gegen den Willen der bürgerlichen Regierung – die jährlichen Einlagen kürzen und so aus Sparwut den Verkehrsfonds plündern. Noch sind viele Projekte in der Pipeline, die notwendig sind, um den Betrieb stabil und leistungsfähig zu erhalten. Dazu werden auch die Abschreibungen der in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen über den Fonds abgeschrieben. Der Bedarf bleibt hoch, eine Kürzung wäre das Resultat einer kurzsichtigen Finanzpolitik – darum Nein zum Schnellschuss und zur Kürzung beim Verkehrsfonds!

 

Bei der zweiten Vorlage soll den (Gross-)Unternehmen ermöglicht werden, mit buchhalterischer Geschicklichkeit sich der Grundstückgewinnsteuerpflicht zu entziehen. Neu sollen Grundstückgewinne mit Geschäftsverlusten verrechnet werden dürfen. Es ist absehbar, dass Banken und grosse Immobilienfirmen in Jahren, in denen sie Grundstücke mit Gewinn verkaufen, keine Gewinne machen werden, diese dann in den Jahren ohne Verkäufe aber umso grösser sein werden. Was Private und kleine Firmen nicht können, soll den grossen erlaubt werden. Da die Grundsteuern alleine den Gemeinden zu Gute kommen, werden die Einnahmenausfälle in den Gemeinkassen deutlich spürbar sein. Darum Nein! zu Steuerschlupflöchern für Banken und Immobilienfirmen zu Lasten der anderen Steuerzahlenden.